Vielleicht nahezu unbemerkt wurde Ende letzten Jahres zum 6.11.2011 eine in vielerlei Hinsicht bemerkenswerte Verschärfung des §113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) im Strafgesetzbuch etabliert.
Neben den laufenden und außerst nötigen Anti-129a-Kampagnen (Bildung einer terroristischen Vereinigung), die an besonders bekannten Fällen (mg, Dresden, Jena …) eine breite Öffentlichkeit gegen staatlich mächtige Vorfeldsverfolgung zu sensibilisieren suchen, ist die Ausweitung des Strafmaßes beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein guter Anlass, die alltägliche kriminalisierende Praxis und verschleierndende Tendenz staatlicher Gewaltausübung im §113 zu rekapitulieren.
So titelt zumindest die MAZ am 24.04. in ihrer Onlineausgabe. Gemeint ist damit, dass die überwiegende Mehrheit der Verfahren gegen Antifaschist_Innen eingestellt wurden. Das ist gut und das war ja auch der einzig gangbare Weg! Wären die Verfahren mit enormem Aufwand durchgesetzt worden – niemand hätte den ZickZack-Kurs in Neuruppin verstanden. Einmal wird eine Blockade geduldet (09.07.2011), ein anderes Mal brutal geräumt (24.09.2011) und dann gibt es wieder eine streichelzahme Polizei an den Blockaden vom 14.04.2012.
Der Kurs, der sich in Brandenburg in den letzten Monaten abzeichnet ist, dass die Verantwortlichen bereit sind, das Recht auf Versammlungsfreiheit auch Antifaschist_Innen einzuräumen, wenn diese sich mit friedlichen Sitzblockaden gegen Naziaufmarsche wehren. Dies führt dann auch zu der abstrusen Situation, dass sobald die Polizeiführung an einer Blockade eintrifft, eine Anmeldung der Blockade möglich (siehe Neuruppin) und diese für einen begrenzten Zeitraum geduldet wird.
Bei aller berechtigter Kritik an diesem Verfahren, ermöglicht sie zumindest die Perspektive, dass Naziaufmärsche in Brandenburg in Zukunft deutlich verkürzt werden können. Klar ist aber auch, dass die Polizei hier eine deutliche Linie zieht: sobald eine Blockade als “Verhinderungsblockade” (so der Sprachgebrauch) deklariert wird, wird sie nicht geduldet, sprich geräumt werden. Mit diesem Kniff versucht die Polizei einen Interessenausgleich zu schaffen und fährt einen spürbar deeskalativen Kurs. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Strategie in Zukunft bewähren wird.
Wer doch noch mit Verfahren und Anzeigen konfrontiert wird, meldet sich bitte bei uns – insbesondere jene Antifaschist_Innen, die nach dem Naziaufmarsch in Neuruppin festgehalten und deren Personalien festgestellt wurden.
Gemeinsam aktiv gegen Nazis – kämpferisch, entschlossen, solidarisch!
Letzte Woche lies die Neuruppiner Staatsanwaltschaft verkünden, dass innerhalb von 14 Tagen eine Entscheidung zu den aktuell noch offenen Verfahren bezüglich der antifaschistischen Sitzblockaden vom 24.09.2011 getroffen werden wird.
Die Meldung selbst, kam wie erwartet kurz vor einem Naziaufmarsch am 14.04.2012 in Neuruppin, um damit Menschen einzuschüchtern, die bereit sind, sich mit Mitteln des zivilen Ungehorsams gegen Nazis zu wehren.
Trotzdem kam es erwartungsgemäß wieder zu Blockaden, die (wie sonst auch) gewaltfrei abliefen, den Naziaufmarsch erheblich verkürzten und auch nicht von der Polizei geräumt wurden. Es hat also weniger etwas mit “geltendem Recht” zu tun, als vielmehr mit dem politischen Willen der Verantwortlichen das Naziproblem anzugehen oder tot zu schweigen.
Die Staatsanwaltschaft selbst würde sich der Lächerlichkeit preisgeben, sollten sie jetzt ernsthaft noch Verfahren eröffnen – wir gehen daher davon aus, dass das Gros der Verfahren in den kommenden Tagen eingestellt wird. Es bleibt aber abzuwarten, ob Personen, die an der Vorbereitung der Blockaden aktiv beteiligt waren nicht doch exemplarisch bestraft werden.
In jedem Fall werden wir als Rote Hilfe Neuruppin die Betroffenen unterstützen!
Unsere Solidarität gegen ihre Gewalt – Nicht ganz legal, aber mehr als legitim!
Der vergangene Monat war von der Auseinandersetzung um Mumias Haftbedingungen gekennzeichnet. Nachdem er knapp sieben Wochen unter extremer Isolation festgehalten wurde, gaben die Behörden ihre Schikanen am 27. Januar auf. “…Während Mumias Unterstützer_innen und seine Verteidigung weiterhin fieberhaft daran arbeiten, seine Freilassung nach über 30 Jahren Haft zu erwirken, hat Mumia heute einen weiteren Teilerfolg gegen ein Justizsystem errungen, dass Gefangene entmenschlicht und alles daran setzt, sie in ihrer Persönlichkeit zu zerstören…” (Andrea Tams auf Indymedia)
Am 21. April 2012 wird in Berlin eine große Demonstration für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal stattfinden. Sie ist in zeitlicher Koordination mit Aktivitäten in den USA (Occupy Justizministerium am 24. April 2012) und anderen Ländern. Eingeladen sind verschiedene Aktivist_innen aus den USA, um uns und der Öffentlichkeit von dem “Anderen Amerika” zu berichten. Zu unser großen Freude hat Harold Wilson bereits zugesagt. Er hat 17 Jahre gemeinsam mit Mumia im Todestrakt verbracht und kam 2005 wegen erwiesener Unschuld frei. Seitdem kämpft er für die Abschaffung der Todesstrafe. Weitere Einladungen gingen u.a. an die Autorin Alice Walker und Anti-Knast Aktivistin Angela Davis.
Ab Mitte Februar wird es einen Aufruf, Flyer, Plakate, Banner etc. für diese Demonstration geben. Wir möchten euch bitten, den Demo-Termin schon jetzt vorzumerken und uns bei der Mobilisierung für diese Demo zu helfen.
Mit großer Freude möchten wir auch auf das Erscheinen von Mumias Biografie über seine Jahre in der Black Panther Partei hinweisen: “We Want Freedom” wird Mitte März in deutscher Übersetzung im Unrast Verlag erscheinen: http://www.unrast-verlag.de/unrast,2,387,4.html
Mumia schrieb dieses Buch zwischen 2003 und 2004, damals noch im Todestrakt. Vor kurzem erschien ein weiteres Buch von Mumia in Co-Autorenschaft mit Marc Lamont Hill: “The Classroom and the Cell: Conversations with Black America”
Schreibt Mumia Abu-Jamal und zeigt den Gefängnisbehörden weiterhin, dass sie unter Beobachtung stehen:
Mumia Abu-Jamal,
#AM8335 SCI Mahanoy 301 Morea Road Frackville,
PA 17932 USA
Brutale Polizeigewalt bei Demo gegen rassistische Polizeigewalt
Mouctar Bah bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert
(Dessau, 7.1.12) Die friedliche Demonstration, die an den siebten Todestag, des in Polizeigewahrsam in Dessau zu Tode verbrannten Afrikaner Oury Jalloh, erinnern sollte, artete in einer unprovozierten Gewaltorgie der Polizei aus. Dabei wurden zahlreiche Demonstranten verletzt. Mouctar Bah, Initiator der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, wurde mehrmals von der Polizei geschlagen. Zum Ende der Kundgebung wurde er von mehreren Polizisten angegriffen, woraufhin er bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Am Anfang der Demonstration versuchte die Polizei gewaltsam die Verwendung des Begriffs „Oury Jalloh, das war Mord“ zu verbieten. Die Demonstranten weigerten sich und bezogen sich auf ihr Grundrecht der Meinungsfreiheit und entsprechende Gerichtsurteile, was die Polizei nicht akzeptierte. Nachdem ihr Versuch scheiterte, das Transparent gewaltsam zu entfernen, fing die Polizei mit Provokationen und Angriffen an, trotz der friedlich verlaufenden Demonstration. Für die Demonstranten schienen die polizeiliche Provokation und Angriffe ohnehin geplant zu sein. Es wurden gezielt Aktivisten ohne ersichtlichen Grund provoziert und geschlagen. Mouctar Bah und vielen Demonstranten wurde unvermittelt ins Gesicht geschlagen und u.a. an Nasen und Augen verletzt. Bei der Schlusskundgebung wurde Mouctar Bah von mehreren Polizisten zu Boden gerissen und geschlagen, sodass er bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Er ist im Krankenhaus geblieben.
„Egal wie hart uns die Polizei angreift und verletzt, wir werden den Kampf zur Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh niemals aufgeben.“
so Komi, ein Aktivist der Oury Jalloh Initiative.
Am 9. Januar 2012 wird der Oury Jalloh-Prozess fortgesetzt,
am 19. Januar 2012 ist die Urteilsverkündung anberaumt.
Quelle und weitere Hintergründe: Break the silence!
Heute, am 07.12.2011, hat Philadelphias Bezirksstaatsanwalt Seth Williams bestätigt, was eigentlich schon lange bekannt ist: die Todesstrafe gegen den afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal ist verfassungswidrig. Nun verzichtet der Ankläger endgültig darauf, weiter auf eine Hinrichtung des seit 30 Jahren inhaftierten Menschenrechtsaktivisten zu drängen.
Bereits vier mal hatten US-Bundesgerichte festgestellt, dass das Todesurteil auf Rechtsbrüchen im ursprünglichen Verfahren von 1982 basiert. Zuletzt hat das der Oberste Gerichtshof der USA im Oktober 2011 klargestellt.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat jedoch bereits im Jahr 2000 festgestellt, dass das gesamte Verfahren “einen Bruch internationaler Mindeststandards für die Sicherung fairer Verfahren” darstelle und deshalb ein neues Verfahren gefordert.
Das Todesurteil ist nun endgültig vom Tisch – ein großer Sieg für Abu-Jamal. Dennoch wird die Internationale Solidaritätsbewegung, unterstützt von zahlreichen Personen des öffentlichen Lebens und verschiedenen Länder- und Kommunalparlamenten, nun erst recht die Freilassung des seit 3 Jahrzehnten inhaftierten Journalisten fordern.
In Philadelphias Constitution Center werden am kommenden Freitag aus Anlass des 30. Haftjahrestages von Abu-Jamal Sprecher und Sprecherinnen aus den gesamten USA die Stimme gegen die anhaltende Inhaftierung erheben. Lebenslänglich ohne Entlassung im Gefängnis ist keine Alternative.
Begleitet wird der Jahrestag von Protesten und Veranstaltungen in Mexiko, Kanada, Frankreich, Großbritanien, der Schweiz, Österreich und der Bundesrepublik: z.B. am Samstag um 16 Uhr vor der Nürnberger Lorenzkirche.
Die Verteidigung von Mumia Abu-Jamal ist im Frühjahr 2011 vom Legal Defense Fund des National Association for the Advancement of Colored People (NAACP-LDF) übernommen worden, die in dem Fall eines der wichtigsten Bürgerrechtsverfahren in den USA erachten.
Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten „Radikalenerlass”. Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „ Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom „Verfassungsschutz“ auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Formell richtete sich der Erlass gegen „Links- und Rechtsextremisten“, in der Praxis traf er vor allem Linke: Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und anderer sozialistischer und linker Gruppierungen, von Friedensinitiativen bis hin zu SPD-nahen Studierendenorganisationen. ’28.Januar 2012: 40 Jahre Berufsverbot’ weiterlesen
Das kann ja was werden…
Märkische Allgemeine Zeitung – 02.12.2011 – “Anzeigen-Lawine”
In diesem Zusammenhang rufen wir euch nochmals dazu auf, im Falle von Vorladungen NICHT zur Polizei zu gehen und stattdessen uns zu kontaktieren. Wir werden dann unser bestmögliches tun, euch zu beraten und zu unterstützen.
Alleine machen sie dich ein!
Auf der gestrigen Soliparty im Archiv in Potsdam konnten wir insgesamt =- 450,00€ -= für die Arbeit der Roten Hilfe sammeln. Wir danken allen solidarischen Menschen und hoffen ihr hattet genauso viel Spaß wie wir.
Das Geld wurde gesammelt um die Antifaschist_Innen zu unterstützen, die wegen ihres Engagements gegen Naziaufmärsche in Neuruppin kriminalisiert wurden. Bisher sind für die Blockaden vom 09.07.2011 und 24.09.2011 noch keine eröffneten Verfahren bekannt – 50,00€ gehen aber direkt an einen jungen Antifa, der sich während der damaligen Sitzblockade am 27.03.2010 vor Neonazi-Fotografen schützen wollte, indem er sein Gesicht teilweise mit einem Tuch verdeckte. Die Polizei sah darin ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und leitete ein Verfahren ein. Er wurde in der Folge zu Sozialstunden verurteilt. Das Geld benötigt er für einen Teil seiner Anwaltskosten.