Oury Jalloh – Das war Mord!

Brutale Polizeigewalt bei Demo gegen rassistische Polizeigewalt
Mouctar Bah bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert

(Dessau, 7.1.12) Die friedliche Demonstration, die an den siebten Todestag, des in Polizeigewahrsam in Dessau zu Tode verbrannten Afrikaner Oury Jalloh, erinnern sollte, artete in einer unprovozierten Gewaltorgie der Polizei aus. Dabei wurden zahlreiche Demonstranten verletzt. Mouctar Bah, Initiator der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, wurde mehrmals von der Polizei geschlagen. Zum Ende der Kundgebung wurde er von mehreren Polizisten angegriffen, woraufhin er bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Am Anfang der Demonstration versuchte die Polizei gewaltsam die Verwendung des Begriffs „Oury Jalloh, das war Mord“ zu verbieten. Die Demonstranten weigerten sich und bezogen sich auf ihr Grundrecht der Meinungsfreiheit und entsprechende Gerichtsurteile, was die Polizei nicht akzeptierte. Nachdem ihr Versuch scheiterte, das Transparent gewaltsam zu entfernen, fing die Polizei mit Provokationen und Angriffen an, trotz der friedlich verlaufenden Demonstration. Für die Demonstranten schienen die polizeiliche Provokation und Angriffe ohnehin geplant zu sein. Es wurden gezielt Aktivisten ohne ersichtlichen Grund provoziert und geschlagen. Mouctar Bah und vielen Demonstranten wurde unvermittelt ins Gesicht geschlagen und u.a. an Nasen und Augen verletzt. Bei der Schlusskundgebung wurde Mouctar Bah von mehreren Polizisten zu Boden gerissen und geschlagen, sodass er bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Er ist im Krankenhaus geblieben.

„Egal wie hart uns die Polizei angreift und verletzt, wir werden den Kampf zur Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh niemals aufgeben.“

so Komi, ein Aktivist der Oury Jalloh Initiative.

Am 9. Januar 2012 wird der Oury Jalloh-Prozess fortgesetzt,
am 19. Januar 2012 ist die Urteilsverkündung anberaumt.

Quelle und weitere Hintergründe: Break the silence!

USA – Todesstrafe gegen Mumia Abu-Jamal endgültig verhindert!

Heute, am 07.12.2011, hat Philadelphias Bezirksstaatsanwalt Seth Williams bestätigt, was eigentlich schon lange bekannt ist: die Todesstrafe gegen den afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal ist verfassungswidrig. Nun verzichtet der Ankläger endgültig darauf, weiter auf eine Hinrichtung des seit 30 Jahren inhaftierten Menschenrechtsaktivisten zu drängen.

Bereits vier mal hatten US-Bundesgerichte festgestellt, dass das Todesurteil auf Rechtsbrüchen im ursprünglichen Verfahren von 1982 basiert. Zuletzt hat das der Oberste Gerichtshof der USA im Oktober 2011 klargestellt.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat jedoch bereits im Jahr 2000 festgestellt, dass das gesamte Verfahren “einen Bruch internationaler Mindeststandards für die Sicherung fairer Verfahren” darstelle und deshalb ein neues Verfahren gefordert.

Das Todesurteil ist nun endgültig vom Tisch – ein großer Sieg für Abu-Jamal. Dennoch wird die Internationale Solidaritätsbewegung, unterstützt von zahlreichen Personen des öffentlichen Lebens und  verschiedenen Länder- und Kommunalparlamenten, nun erst recht die Freilassung des seit 3 Jahrzehnten inhaftierten Journalisten fordern.

In Philadelphias Constitution Center werden am kommenden Freitag aus Anlass des 30. Haftjahrestages von Abu-Jamal Sprecher und Sprecherinnen aus den gesamten USA die Stimme gegen die anhaltende Inhaftierung erheben. Lebenslänglich ohne Entlassung im Gefängnis ist keine Alternative.

Begleitet wird der Jahrestag von Protesten und Veranstaltungen in Mexiko, Kanada, Frankreich, Großbritanien, der Schweiz, Österreich und der Bundesrepublik: z.B. am Samstag um 16 Uhr vor der Nürnberger Lorenzkirche.

Die Verteidigung von Mumia Abu-Jamal ist im Frühjahr 2011 vom Legal Defense Fund des National Association for the Advancement of Colored People (NAACP-LDF) übernommen worden, die in dem Fall eines der wichtigsten Bürgerrechtsverfahren in den USA erachten.

28.Januar 2012: 40 Jahre Berufsverbot

Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten „Radikalenerlass”. Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „ Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom „Verfassungsschutz“ auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Formell richtete sich der Erlass gegen „Links- und Rechtsextremisten“, in der Praxis traf er vor allem Linke: Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und anderer sozialistischer und linker Gruppierungen, von Friedensinitiativen bis hin zu SPD-nahen Studierendenorganisationen. ’28.Januar 2012: 40 Jahre Berufsverbot’ weiterlesen

Neues aus Neuruppin…

Das kann ja was werden…

Märkische Allgemeine Zeitung – 02.12.2011 – “Anzeigen-Lawine”

In diesem Zusammenhang rufen wir euch nochmals dazu auf, im Falle von Vorladungen NICHT zur Polizei zu gehen und stattdessen uns zu kontaktieren. Wir werden dann unser bestmögliches tun, euch zu beraten und zu unterstützen.

Alleine machen sie dich ein!

Erfolgreiche Soliparty in Potsdam

Auf der gestrigen Soliparty im Archiv in Potsdam konnten wir insgesamt =- 450,00€ -= für die Arbeit der Roten Hilfe sammeln. Wir danken allen solidarischen Menschen und hoffen ihr hattet genauso viel Spaß wie wir.

Das Geld wurde gesammelt um die Antifaschist_Innen zu unterstützen, die wegen ihres Engagements gegen Naziaufmärsche in Neuruppin kriminalisiert wurden. Bisher sind für die Blockaden vom 09.07.2011 und 24.09.2011 noch keine eröffneten Verfahren bekannt – 50,00€ gehen aber direkt an einen jungen Antifa, der sich während der damaligen Sitzblockade am 27.03.2010 vor Neonazi-Fotografen schützen wollte, indem er sein Gesicht teilweise mit einem Tuch verdeckte. Die Polizei sah darin ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und leitete ein Verfahren ein. Er wurde in der Folge zu Sozialstunden verurteilt. Das Geld benötigt er für einen Teil seiner Anwaltskosten.

„Wenn Deutschland Krieg führt[...]“

Politisches Urteil gegen Kriegsgegnerin Inge Viett

Am 23. November 2011, verurteilte das Berliner Amtsgericht die Kriegsgegnerin Inge Viett zu 1.200 Euro Geldstrafe. Am gleichen Tag fand auch der Prozess gegen Thies Gleiss statt, der mit einem Freispruch endete. Vor dem Amtsgericht beteiligten sich ab 8:30 Uhr etwa 50 Menschen an einer Kundgebung.

Es wurden Transparente gezeigt und Redebeiträge gehalten, die auf die Hintergründe des Urteils eingingen und zur Solidarität mit den KriegsgegnerInnen aufforderten. Zwei Bundestagsabgeordnete der LINKEN verlasen eine Erklärung, ein Vertreter des Berliner Bündnis gegen die Afghanistan-Kriegskonferenz ging auf die Mobilisierung nach Bonn ein und es wurde ein Grußwort von Heinrich Fink verlesen. Der Prozess gegen Inge Viett dauerte über zwei Stunden und wurde von einer großen Anzahl von MedienvertreterInnen verfolgt. Während des Prozesses wurde die von Inge Viett auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz 2011 gehaltene Rede vom Rechtsanwalt in Teilen vorgelesen. Als Billigung von Straftaten werteten Staatsanwalt und Gericht den darin enthaltenen Satz: „Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken.“ ‘„Wenn Deutschland Krieg führt[...]“’ weiterlesen

Pressemitteilung: Anquatschversuch in Neuruppin durch den Verfassungsschutz

Wie uns jetzt bekannt wurde, kam es in den letzten Wochen gleich zu mehreren “Anquatschversuchen” durch den Brandenburger Verfassungsschutz in Neuruppin. Betroffen war ein junger Mann aus dem Umfeld des linksalternativen JugendWohnProjekt „MittenDrin“ e.V.

Der Betroffene wurde von einem VS-Beamten mehrfach belästigt – zuerst Anfang Oktober, dann nochmals Ende Oktober und zuletzt Anfang November. Der Verfassungsschutz besaß sogar die Dreistigkeit auf dem Privathandy des jungen Mannes anzurufen und ihn dadurch zu einem Gespräch zu drängen.

Der VS-Beamte wird als 1,70 – 1,80m groß beschrieben, männlich, schlank, mit leichter Bartansatz, ist etwa 40 Jahre alt und hatte keine weiteren auffälligen Merkmale. Er wartete am Auto des Betroffenen, stellte sich als Herr Damm vor und begrüßte diesen mit der Floskel „Was für ein Zufall sie hier zu treffen, Herr X“. Weiterhin schüchterte der Geheimdienstler die angesprochene Person mit Details aus dessen Privatleben ein und erklärte, dass „er wisse, dass Sie da ganz schön tief drinhängen“. Er bot Geld gegen Informationen über Aktivitäten und Personen des linken Jugendzentrums an. Der Betroffene erwiderte, er hätte dafür keine Zeit und wimmelte den Beamten ab. Leider tat er dies nicht energisch genug, so dass es zu zwei weiteren Begegnungen kommen musste. Letztlich vertraute der junge Mann sich einigen Freunden an, die dann schlussendlich die Rote Hilfe Neuruppin kontaktierten.

Erst im April 2011 hatte der Brandenburger Verfassungsschutz eine Kampagne gegen das „MittenDrin“ initiiert. Der Verein wurde im „Verfassungsschutzbericht“ mit haltlosen Vorwürfen konfrontiert gegen die er juristisch vorging und Anfang August auch erfolgreich die Streichung der umstrittenen Passagen erzwingen konnte. Bis dahin versuchte der VS und seine Leiterin Frau Winfriede Schreiber mehrfach den Verein durch das Schreckgespenst „linksextremistische Aktivitäten in Jugendvereinen“ zu denunzieren und finanziell zu ruinieren. Entsprechend ließ sich Frau Schreiber zu den Sitzungen zweier wichtigen Gremien einladen, um den Verfassungsschutzbericht vorzustellen – zum Einen ein offizielles Treffen vor Stadtverordneten und dem Bürgermeister Neuruppins und zum Anderen vor dem auf Kreisebene tätigen Jugendhilfeausschuss. Ziel war es politischen Druck auf den Verein und dessen Umfeld zu erzeugen, um so Distanzierungen bzw. die Streichung von Fördermitteln auszulösen. Der Verfassungsschutz war sich während des Konfliktes auch nicht zu schade, „die hervorragende Arbeit des Vereins zu loben“. Der aktuelle Fall entlarvt diese Behauptung als reine Heuchelei.

Wir verurteilen zutiefst den erneuten Versuch des Brandenburger Geheimdienstes linke Jugendarbeit einzuschüchtern, zu kriminalisieren und Personen gezielt zu verunsichern. Es muss gewährleistet werden das linke, emanzipatorische Arbeit von Jugendlichen möglich ist – die politisch Verantwortlichen sind dafür in die Pflicht zu nehmen!

Als Rote Hilfe werden wir uns um den Betroffenen kümmern und wenn nötig weitere Öffentlichkeitsarbeit organisieren. Wer diese Arbeit unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen zu spenden:

Name: Rote Hilfe Ortsgruppe Neuruppin
Konto: 4007238356
BLZ: 43060967
Bank: GLS-Bank
Betreff: “VS”

PM: JVA Frankfurt-Preungesheim verweigert Gefangener Zeitungsabonnements

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Preungesheim verweigert der 77-jährigen Untersuchungsgefangenen Sonja Suder die Lektüre von Zeitungen, darunter ein Abonnement der Süddeutschen Zeitung (SZ). Die skandalöse Begründung lautet, das Zeitungsabonnement werde von der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. finanziert. Diese wiederum werde im Verfassungsschutzbericht des Landes Hessen als „linksextremistisch“ bezeichnet. Auch die frei im Zeitschriftenhandel erhältliche Rote-Hilfe-Zeitung (RHZ) wurde der Gefangenen mit derselben Begründung verweigert. ‘PM: JVA Frankfurt-Preungesheim verweigert Gefangener Zeitungsabonnements’ weiterlesen

Soliparty in Potsdam

Am 26.11.2011 ab 21:00 Uhr veranstaltet die Rote Hilfe Neuruppin eine Soliveranstaltung im “Archiv” in Potsdam ( Leipziger Straße 60, 14473 Potsdam ). Der Erlös des Abends wird für die Unterstützung all jener eingesetzt, die aufgrund ihres Engagements gegen den Naziaufmarsch am 24.09.2011 von Repression betroffen sind. Zwar sind bisher noch keine Bußgelder oder Strafen verhängt worden, aber darauf werden wir auch nicht warten – wir fangen direkt mit der Unterstützung der Betroffenen an!

Naziaufmärsche zu verhindern ist nicht kriminell sondern notwendig!

15 Jahre Knast – Ein Zwischenbericht von Thomas Meyer Falk

Wie überlebt ein Mensch Jahre und Jahrzehnte in einem so künstlichen Umfeld wie dem eines Gefängnisses?

Ich selbst befinde mich erst 15 Jahre in Haft; in einer kühlen Oktobernacht des Jahres 1996 wurde ich von der Polizei vorläufig festgenommen und in mehreren Strafprozessen zu insgesamt 16 Jahren 9 Monaten und 3 Wochen Freiheitsstrafe mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (was ist SV: vgl. http://de.indymedia.org/2010/12/297065.shtml) verurteilt. Nach den ersten Jahren im Vollzug, die ich in Isolationshaft verbrachte, befinde ich mich seit 2007 im Normalvollzug.
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